Steuerrecht aktuell

Steuerfreie Veräußerung von sowie Pauschalierung für Grund und Boden - auch beim § 5 EStG-Gewinnermittler?

Univ.-Ass. Mag. Dr. Thomas LeitnerUniv.-Prof. MMag. Dr. Christoph Urtz

In der Literatur ist von Zorn 1 und Beiser 2 die Ansicht vertreten worden, dass - aufgrund von dem Wortlaut nach unvollständigen bzw zu weit gefassten Übergangsregelungen - im Zeitraum vom 1. 1. bis zum 31. 3. 2012 Grund und Boden des Anlagevermögens auch bei der Gewinnermittlungsart gem § 5 EStG steuerfrei veräußert werden könne. Diese Ansicht hat in weiterer Folge zur Konsequenz, dass Grund und Boden - auch bei der Gewinnermittlungsart nach § 5 EStG - am 31. 3. 2012 "nicht steuerverfangen" war, weswegen die Pauschalierungsregelungen des § 30 Abs 4 EStG angewendet werden könnten. Diese Meinung von Zorn und Beiser wurde allerdings von Mayr 3 kritisiert; auf diese Kritik hat Beiser 4 wiederum repliziert. In diesem Beitrag soll untersucht werden, ob die von Zorn und Beiser vermutete Besteuerungslücke im Wege der Interpretation geschlossen werden kann und - daran anknüpfend - ob eine pauschale Besteuerung nach der Maßgabe des § 30 Abs 4 EStG auch im Hinblick auf Grund und Boden des Anlagevermögens bei der Gewinnermittlungsart gem § 5 EStG in Betracht kommen kann oder ob die Pauschalierung bei § 5 EStG ausgeschlossen ist.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2013/344

08.05.2013
Heft 9/2013
Autor/in
Thomas Leitner

Dr. Thomas Leitner ist Richter am Bundesfinanzgericht, Fachautor, Fachvortragender und Lehrbeauftragter am Fachbereich Sozial- und Wirtschaftswissenschaften/Rechnungslegung und Steuerlehre der Universität Salzburg.

Christoph Urtz

Univ.-Prof. MMag. Dr. Christoph Urtz, LL.M. (U.S. Law) ist Professor für Finanzrecht (Fachbereich Öffentliches Recht) an der Universität Salzburg und Rechtsanwalt (Counsel) bei Baker McKenzie Rechtsanwälte in Wien.