Steuerrecht

Abzugsfähigkeit von Lehrgangskosten mit privater Mitveranlassung

Mag. Bernhard Renner

Bildungsaufwendungen, die sowohl einen beruflichen als auch einen privaten Anknüpfungspunkt haben, werden von der Finanzverwaltung idR nicht als abzugsfähig angesehen. Einen Lehrgang, der der Persönlichkeitsentwicklung dient, hat der BFH jedoch unter bestimmten Voraussetzungen als abzugsfähig angesehen1.

Ehegatten erzielten Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Der Ehegatte führte als interner Revisor ein Team von mehreren Mitarbeitern. Die Ehegattin war als Apothekerin als Vertreterin verschiedener Apothekenleiter und -inhaber tätig.

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Artikel-Nr.
RdW 2008/749

16.12.2008
Heft 12/2008
Autor/in
Bernhard Renner

Mag. Bernhard Renner † war Richter am Bundesfinanzgericht, Außenstelle Linz, Bereichsredakteur der BFG-Datenbank, Fachautor, Seminarvortragender und Vorsitzender bzw Prüfungskommissär bei Steuerberaterprüfungen sowie Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Der Verlag trauert um seinen langjährigen Herausgeber und Autor, der am 23. Jänner 2020 überraschend verstorben ist.

Publikationen:
Zahlreiche Fachartikel in verschiedenen Zeitschriften, Buchbeiträge, Autor und Herausgeber von Standardwerken im Steuerrecht.