Um die Rechtssicherheit, Klarheit und Transparenz des aufsichtsrechtlichen Genehmigungsverfahrens beim Erwerb und der Erhöhung von Beteiligungen im Finanzsektor zu verbessern, hat die Europäische Kommission im September vergangenen Jahres einen Richtlinienvorschlag1) vorgelegt, der in Kürze formal verabschiedet werden soll2). Die inzwischen innerhalb des Rates abgestimmte Richtlinie zielt darauf ab, ein Höchstmaß an Harmonisierung in den Mitgliedstaaten in Bezug auf das aufsichtsrechtliche Genehmigungsverfahren beim Erwerb einer qualifizierten Beteiligung an Banken, (Rück-)Versicherungen und Wertpapierunternehmen (im Folgenden auch gemeinsam die „Finanzinstitute“) zu erreichen3).
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