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Anmerkungen zum neuen Richtlinienvorschlag zur Aktionärskontrolle

Dr. Markus Heidinger LL.M.*

Um die Rechtssicherheit, Klarheit und Transparenz des aufsichtsrechtlichen Genehmigungsverfahrens beim Erwerb und der Erhöhung von Beteiligungen im Finanzsektor zu verbessern, hat die Europäische Kommission im September vergangenen Jahres einen Richtlinienvorschlag1) vorgelegt, der in Kürze formal verabschiedet werden soll2). Die inzwischen innerhalb des Rates abgestimmte Richtlinie zielt darauf ab, ein Höchstmaß an Harmonisierung in den Mitgliedstaaten in Bezug auf das aufsichtsrechtliche Genehmigungsverfahren beim Erwerb einer qualifizierten Beteiligung an Banken, (Rück-)Versicherungen und Wertpapierunternehmen (im Folgenden auch gemeinsam die „Finanzinstitute“) zu erreichen3).

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Artikel-Nr.
ZFR 2007/25

22.05.2007
Heft 2/2007
Autor/in
Markus Heidinger

RA Dr. Markus Heidinger, LL.M. (King´s College London), ist selbständiger Rechtsanwalt in Kooperation mit der WOLF THEISS Rechtsanwälte GmbH & Co KG. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Bank- und Gesellschaftsrecht, Corporate Finance und Kapitalmarktrecht; zahlreiche Fachvorträge und Publikationen zu bank-, gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Themen.