Steuerrecht aktuell

Abgrenzung zwischen Arbeitszimmer im Wohnungsverband und auf andere Weise beruflich genutzten Räumen

Mag. Bernhard Renner

Im Wohnungsverband gelegene Arbeitszimmer sind gemäß § 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG 1988 nur unter bestimmten Voraussetzungen abzugsfähig und daher von anderen beruflich genutzten Räumen abzugrenzen. Räumlichkeiten, die ihrer Ausstattung und Funktion nach nicht einem Büro entsprechen, sind nämlich auch dann kein Arbeitszimmer, wenn sie mit dem Wohnraum des Stpfl verbunden sind. Ist eine Zuordnung zum Typus des häuslichen Arbeitszimmers nicht möglich, sind die durch die berufliche Nutzung veranlassten Aufwendungen nach Ansicht des deutschen Bundesfinanzhofs grundsätzlich unbeschränkt abzugsfähig.1

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2009/743

03.08.2009
Heft 15-16/2009
Autor/in
Bernhard Renner

Mag. Bernhard Renner † war Richter am Bundesfinanzgericht, Außenstelle Linz, Bereichsredakteur der BFG-Datenbank, Fachautor, Seminarvortragender und Vorsitzender bzw Prüfungskommissär bei Steuerberaterprüfungen sowie Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Der Verlag trauert um seinen langjährigen Herausgeber und Autor, der am 23. Jänner 2020 überraschend verstorben ist.

Publikationen:
Zahlreiche Fachartikel in verschiedenen Zeitschriften, Buchbeiträge, Autor und Herausgeber von Standardwerken im Steuerrecht.