Steuerrecht

Abzinsung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr

Die Abzinsung von Schulden - von gewissen und ungewissen Verbindlichkeiten - ist inhaltlich strittig. Steuerrechtlich wurden Rückstellungen mit einer Laufzeit ab einem Jahr bisher pauschal mit 80 % des Teilwertes angesetzt. Das AbgÄG 2014 ersetzt nun diese pauschale Abzinsung mit 20 % durch eine Abzinsung mit 3,5 %. Diese Änderung dient als Anlass, sich mit der Bewertung und Abzinsung von Rückstellungen und gewissen Verbindlichkeiten eingehender zu beschäftigen.

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Artikel-Nr.
RdW 2014/182

19.03.2014
Heft 3/2014
Autor/in
Gunter Mayr

Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr ist Sektionschef für Steuerpolitik und Steuerrecht im Bundesministerium für Finanzen und lehrt am Institut für Finanzrecht der Universität Wien.