Der Artikel beschäftigt sich mit aktuellen Fragen im Zusammenhang mit der Zurechnung wirtschaftlichen Eigentums im Fall von Leasingverhältnissen und geht dabei auf die Behandlung von Immobilien ein. Auch werden die Auswirkungen der im Zuge des StRefG 2015/2016 geänderten Abschreibungssätze für Gebäude auf bestehende und neue Leasingverhältnisse dargestellt. Im Anschluss wird auf die Behandlung von Vorleistungen eingegangen. Die Thesen von Schlögl (ÖStZ 2015/707) zu Vorleistungen bei Leasingverträgen, wonach bei der Beurteilung von Vorleistungen die gewöhnliche Geschäftstätigkeit des Leasingnehmers keinen Einfluss hat, werden nicht geteilt.
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