In einer aktuellen Entscheidung hat der OGH die Auswirkungen eines bereits vereinbarten Urlaubs auf den Anspruch auf Postensuchtage geklärt (OGH 13. 9. 2012, 8 ObA 28/12v). Da die Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung ist, erscheint es lohnenswert, sie kurz vorzustellen und zu kommentieren.
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