Arbeitsrecht

Arbeitsrechtliche Konsequenzen der Überlassung von Büroschlüsseln

Mag. Andreas Gerhartl

Die Ausfolgung eines Büroschlüssels an den Arbeitnehmer wirft etliche interessante Fragen auf, etwa ob der Arbeitgeber berechtigt ist, die Rückgabe des Schlüssels zu verlangen, ob die beiden Vertragspartner Entgeltfolgen aus der Überlassung bzw Aufbewahrung des Schlüssels ableiten können oder ob der Arbeitnehmer bei Verlust oder Beschädigung des Schlüssels haftet. Erschwert wird die Beantwortung dieser Fragen durch den Umstand, dass das durch die Überlassung eines Büroschlüssels begründete Vertragsverhältnis Elemente verschiedener Vertragstypen aufweist.

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Artikel-Nr.
RdW 2009/737

16.11.2009
Heft 11/2009
Autor/in
Andreas Gerhartl

Dr. Andreas Gerhartl ist Mitarbeiter des Büros der Landesgeschäftsführung des AMS Niederösterreich.

Arbeitsschwerpunkte:
Arbeits- und Sozialrecht, Vergaberecht, Daten­­schutz­recht.