Steuerrecht

Aufsichtsrat, Künstler, Schriftsteller und Sportler als GmbH?

Mag. Bernhard Renner

Die Frage, ob "höchstpersönliche Leistungen", zu deren Erbringern das BMF ua Aufsichtsräte, Künstler und Schriftsteller zählt, nur von Einzelpersonen oder auch durch eine (Einmann-)GmbH erbracht werden können, hat zahlreiche literarische Reaktionen1 verursacht. Nun hat das BMF im Wartungserlass 2009 zu den EStR 20002 seine Rechtsansicht neu positioniert und durch Beispiele präzisiert.3 Das Ergebnis wirft aber wiederum Fragen auf und gestattet bzw begünstigt neue steuerschonende Gestaltungen.

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Artikel-Nr.
RdW 2010/184

17.03.2010
Heft 3/2010
Autor/in
Bernhard Renner

Mag. Bernhard Renner † war Richter am Bundesfinanzgericht, Außenstelle Linz, Bereichsredakteur der BFG-Datenbank, Fachautor, Seminarvortragender und Vorsitzender bzw Prüfungskommissär bei Steuerberaterprüfungen sowie Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Der Verlag trauert um seinen langjährigen Herausgeber und Autor, der am 23. Jänner 2020 überraschend verstorben ist.

Publikationen:
Zahlreiche Fachartikel in verschiedenen Zeitschriften, Buchbeiträge, Autor und Herausgeber von Standardwerken im Steuerrecht.