Artikelrundschau Februar 2016 - Teil 2 / Einkommensteuer (allgemein)

Aufzugskosten wegen Behinderung noch immer strittig? (Renner, RdW 2016/101, S. 135)

Bearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Der wegen einer Behinderung (Benützung eines Rollstuhls) erforderliche Einbau eines Aufzugs in ein einstöckiges Wohnhaus sei eine außergewöhnliche Belastung, da das Haus dadurch keine Werterhöhung erfahre. Angesichts eindeutiger Judikatur, Literatur und selbst Verwaltungspraxis erscheine die gegenteilige, rigide Vorgangsweise mancher Finanzämter nicht nachvollziehbar.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2016/296

15.04.2016
Heft 8/2016