Arbeitsrecht / Judikatur / Allgemeines Arbeitsrecht

Ausbildungskosten: Keine Pflicht zum Rückersatz bei Vereinbarung der Details erst nach Beginn der Ausbildung

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

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Artikel-Nr.
RdW 2023/499

15.09.2023
Heft 9/2023