Das RÄG 2014 ist die umfassendste Änderung des Dritten Buches des UGB seit dem EU-GesRÄG aus dem Jahr 1996 und gleichzeitig der Startschuss für mehrere Regelungsvorhaben im Bereich Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die derzeit im Bundesministerium für Justiz laufenden Arbeiten.
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Artikel-Nr.
RWZ 2015/56
24.08.2015
Heft 7-8/2015
Autor/in
Foto: privat
Univ.-Prof. (SFU) Dr. Sonja Bydlinski war über 20 Jahre lang Leiterin der für das Unternehmens- und Gesellschaftsrecht zuständigen Abteilung im Bundesministerium für Justiz. Seit zwei Jahren unterrichtet sie dieses Rechtsgebiet an der Sigmund Freud PrivatUniversität.
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Dr. Dietmar Dokalik ist Leitender Staatsanwalt im Bundesministerium für Justiz, Zivilrechtssektion. Dort ist er der Leiter jener Abteilung, die unter anderem für Persönlichkeitsrechte, zivilrechtliche Nebengesetze (zB Versicherungsvertragsgesetz), Gerichtsgebühren und Rechnungslegung zuständig ist. Er publiziert und trägt vor zum Unternehmensrecht, zum Immaterialgüterrecht, zum Gerichtsgebührenrecht und anderen Materien.