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Ausgleichstaxe nach dem BEinstG für 2024

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Die Höhe der Ausgleichstaxe beträgt im Kalenderjahr 2024 für jeden einzelnen begünstigten Behinderten, der zu beschäftigen wäre, bei

25 bis 99 AN monatlich 320 €100 bis 399 AN monatlich 451 €

400 oder mehr AN monatlich 477 €. (BGBl II 2023/410)

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Artikel-Nr.
RdW 2024/8

18.01.2024
Heft 1/2024