Gemäß § 108 Abs 1 EStG beträgt die Höhe der Bausparprämie für das Kalenderjahr 2015 nach wie vor 1,5 % der prämienbegünstigt geleisteten Bausparkassenbeiträge. BMF 3. 10. 2014, BMF-010222/0067-VI/7/2014.
Für die private Zukunftsvorsorge nach §§ 108g ff EStG ergibt sich daraus für das Jahr 2015 eine staatliche Prämie von 4,25 % (höchstens 108,85 € bei einem maximalen geförderten Einzahlungsbetrag von 2.561,22 €; bei dieser Berechnung wurden die voraussichtlichen SV-Werte 2015 herangezogen).
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