Die G-GmbH ist 100%iger Gesellschafter der M-GmbH, die wiederum 100%iger Gesellschafter der E-GmbH ist. Ende 1996 gewährte die G-GmbH der E-GmbH einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 1.000, der unmittelbar von der G-GmbH auf das Geschäftskonto der E-GmbH überwiesen wird. Ende 1998 soll der Zuschuss von 1.000 zurückgezahlt werden.
Login
Noch keine Zugangsdaten?
Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.
Passwort vergessen?
Artikel-Nr.
RWZ 1998, 138
20.05.1998
Heft 5/1998
Autor/in
Foto: Fotostudio Stephan Huger
Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB, ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.
Foto: Anna Zora
em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.