ZIK aktuell

Berücksichtigung von Namensänderungen in der Ediktsdatei

Bearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas Konecny

Immer wieder ändert sich nach Bekanntmachung eines Edikts der Name der Schuldnerin oder des Schuldners, Abfragenden ist uU der bisherige Name gar nicht bekannt. Das BMJ erinnert in seiner VJ-Info vom 14.7.2016, 27/2016 die Gerichte an die Möglichkeit einer Neuveröffentlichung der Person mit dem neuen Namen unter Verwendung des VJ-Edikts-Bausteins "VSCH". Diese Maßnahme bewirkt, dass Abfragende, die in das Feld "Suche nach dem Schuldner" den neuen Namen eingeben, automatisch zum Edikt gelangen, wo die Namensänderung als Ergänzung eingetragen wird.

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Artikel-Nr.
ZIK 2016/164

31.08.2016
Heft 4/2016