Der Beitrag behandelt die Bewertung einer Beteiligung bei der übertragenden und der übernehmenden Gesellschaft vor bzw nach der Umgründung.
Die A-GmbH hält seit vielen Jahren einen 80%igen Anteil an der B-GmbH. Dieser Anteil an der B-GmbH wird in die rechnungslegungspflichtige C-KG eingelegt, sodass zukünftig die A-GmbH an der C-KG annahmegemäß mit 70 % beteiligt ist und diese mit 80 % an der B-GmbH.
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Artikel-Nr.
RWZ 2016/19
30.03.2016
Heft 3/2016
Autor/in
Foto: Anna Zora
em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.
Foto: Fotostudio Stephan Huger
Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB, ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.