Steuerrecht

Das Vertretungsrecht der Wirtschaftstreuhänder vor den Unabhängigen Verwaltungssenaten

Dr. Peter Unger

Durch BGBl I 1999/58 wurde am 1. 7. 1999 das Berufsrecht der Wirtschaftstreuhänder neu kodifiziert. Die bis dahin geltende Wirtschaftstreuhänder-Berufsordnung, die Wirtschaftstreuhänder-Disziplinarordnung und das Wirtschaftstreuhänder-Kammergesetz wurden durch das einheitliche, alle vorigen Regelungsbereiche umfassende, Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG1)) ersetzt. Obwohl jenes neue Berufsrecht also schon 7,5 Jahre in Geltung ist, sind Zweifelsfragen und alltägliche Auslegungsdifferenzen unverändert vorhanden. Zu einer der virulentesten, nämlich dem Vertretungsrecht vor den UVS, soll hier ein klärender Beitrag geleistet werden.

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Artikel-Nr.
RdW 2008/258

21.04.2008
Heft 4/2008
Autor/in
Peter Unger

Dr. Peter Unger ist Präsident des Bundesfinanzgerichtes; Lehrbeauftragter ua an der Universität Wien und der Akademie der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen; Autor laufender Publikationen, insbesondere zum Abgabenverfahrensrecht.