IT-Recht

Der digitale Nachlass - Erbrechtliches zum Internet und seinen Diensten

RA Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU)

Seit einiger Zeit bestehen soziale Online-Netzwerke wie zB Twitter, Myspace, Studi-VZ, diverse Blogs, eigene Homepages, E-Mail-Dienste, virtuelle Festplatten oder Singlebörsen. Mehr als 550 Mio User sind darin angemeldet, allein in Deutschland und Österreich zusammen haben nach Schätzungen ca 34 Mio Nutzer ihre Profile in Online-Communities.1 Die Profile sind Spiegelbilder des Lebens: Fotos von Partys, vom Nachwuchs, aus dem Urlaub, Lieblingsmusik, Lieblingsvideos, Tratsch mit Freunden, Verabredungen, Pläne, Erlebnisse. Was aber passiert mit Profilen in Social Networks, den im virtuellen Raum publizierten Fotos, den Passwörtern, den Domains und den (persönlichen) E-Mails, wenn der Nutzer bzw Inhaber stirbt? Der folgende Beitrag versucht, erste rechtliche Antworten zu geben und stellt innovative Geschäftsmodelle vor.

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Artikel-Nr.
jusIT 2010/79

29.10.2010
Heft 5/2010
Autor/in
Clemens Thiele

RA Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU) Fulbright Stipendiat für US-Steuerrecht; Anwaltliche Tätigkeit in Deutschland und den USA; Gründer der Kanzlei EUROLAWYER®; Honorarprofessor der Universität Salzburg; Autor und Herausgeber von Publikationen zum IP/IT-Recht; gerichtlich beeideter Sachverständiger für Urheberfragen aller Art.