Steuerrecht

Der Garagierungsvertrag in der Umsatzsteuer

Werner Doralt

Zur umsatzsteuerlichen Beurteilung eines Garagierungsvertrages unterscheiden Kranich-Siegl-Waba (Kommentar § 10 Tz 66) folgende Garagierungsformen:

Die Miete einer Garagenbox unterliegt als Raummiete dem begünstigten Steuersatz. Dauerparken auf einem markierten und reservierten Platz ist ebenfalls begünstigte Miete. Dauerparken auf beliebigen Abstellplätzen einer Garage soll dagegen dem Normalsteuersatz unterliegen.

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Artikel-Nr.
RdW 1984, 386

01.12.1984
Heft 12/1984
Autor/in
Werner Doralt

em. o.Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt lehrt an der Universität Wien Finanzrecht.