Wirtschaftsrecht

Der Kommentar: Mit der Reform der GrESt ist es nicht getan

Werner Doralt

Mit der Aufhebung des Grundtatbestandes der GrESt hat der VfGH die Weichen für eine GrESt-Reform gestellt; er hat darüber hinaus seine Bereitschaft gezeigt, aus Anlaß einer verfassungswidrigen Befreiungsbestimmung den Grundtatbestand aufzuheben, wenn anders eine verfassungsgemäße Rechtslage im Wege einer Gesetzesaufhebung nicht herzustellen ist.

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Artikel-Nr.
RdW 1987, 34

01.02.1987
Heft 2/1987
Autor/in
Werner Doralt

em. o.Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt lehrt an der Universität Wien Finanzrecht.