Steuerrecht

Der neue "kausale" Werbungskostenbegriff und die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz

Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt

Während früher Aufwendungen nur dann als Werbungskosten abzugsfähig waren, wenn Sie zur Einkünfteerzielung "notwendig" waren, gilt heute unstrittig das Verursachungsprinzip genauso wie bei den Betriebsausgaben ("kausaler Werbungskostenbegriff"). Auf die Notwendigkeit eines Aufwands kommt es auch bei den Werbungskosten nicht mehr an.

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Artikel-Nr.
RdW 2009/323

15.05.2009
Heft 5/2009
Autor/in
Werner Doralt

em. o.Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt lehrt an der Universität Wien Finanzrecht.