Basis-Wissen

Die Änderungskündigung aus arbeitsrechtlicher Sicht

Mag. Bettina Sabara

Will der Arbeitgeber eine Änderung der Arbeitsbedingungen erreichen, die er einseitig nicht durchsetzen kann, so kann er versuchen, die gewünschte Änderung durch eine Änderungskündigung zu erreichen. Durch diese soll in erster Linie eine inhaltliche Neugestaltung der Arbeitsbedingungen erzielt werden und nicht die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Zur Definition der Änderungskündigung und den arbeitsrechtlichen Regeln siehe die folgenden Informationen:

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Artikel-Nr.
ARD 6156/9/2011

19.07.2011
Heft 6156/2011
Autor/in
Bettina Sabara

Mag. Bettina Sabara ist als Redakteurin in den Bereichen Arbeits- und Sozialrecht sowie Personalverrechnung tätig und war lange Jahre hindurch beim ARD-Fragekasten im Einsatz. Sie hat auch Fachbücher verfasst und an der Erstellung zahlreicher Lexis Briefings für Lexis 360® Personalrecht mitgewirkt.

Publikationen (Auswahl):
Ein Kind kommt (5. Auflage 2020); Betriebsrat und Arbeitgeber (2. Auflage 2012).