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Die Auskunft über die Exekutionsdaten zur Bescheinigung der Zahlungsunfähigkeit

Hon.-Prof. Dr. Franz Mohr

Mit dem IRÄG 20171 wurde - ab dem 1. 1. 2019 - die elektronische Abfrage von Daten aus den Exekutionsregistern ermöglicht.2 Der Beitrag geht der Frage nach, ob ein Gläubiger auch zur Beurteilung, ob er einen Antrag auf Eröffnung eines Konkursverfahrens stellen soll, zur Anfrage berechtigt ist und ob die Auskunft zur Bescheinigung der Zahlungsunfähigkeit geeignet ist.

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Artikel-Nr.
ZIK 2019/8

11.03.2019
Heft 1/2019
Autor/in
Franz Mohr

Dr. Franz Mohr ist Honorarprofessor an der Karl-Franzens-Universität Graz und Universitätslektor an der Sigmund Freud PrivatUniversität. Er hält Vorträge und ist Autor in den Rechtsbereichen Insolvenz-, Restrukturierungs- und Exekutionsrecht.