Thema - Arbeitsrecht

Die Neuregelung zum Karfreitag: das Recht auf einen persönlichen Feiertag - Klarstellungen und Praxisfragen

Mag. Wolfram Hitz

Am 27. 2. 2019 wurde im Nationalrat als Reaktion auf das EuGH-Urteil zum Karfreitag (Rs C-193/17, Cresco Investigation GmbH, ARD 6634/7/2019) eine Novelle mehrerer Gesetze beschlossen, unter anderem des Arbeitsruhgesetzes.1 Die vom EuGH als gleichheitswidrig erkannte Bestimmung des § 7 Abs 3 ARG wurde ersatzlos gestrichen, wodurch der Karfreitag seine Stellung als Feiertag für Angehörige bestimmter Konfessionen verloren hat. Stattdessen wurde ein Recht auf einen einseitigen Urlaubsantritt geschaffen, welches als "persönlicher Feiertag" bezeichnet wird.

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Artikel-Nr.
ARD 6641/5/2019

21.03.2019
Heft 6641/2019
Autor/in
Wolfram Hitz

Mag. Wolfram Hitz ist Vortragender, Unternehmensberater und Autor mit der Spezialisierung auf arbeits- und personalrechtliche Fragestellungen, Geschäftsführer der Hitz & Schrenk OG. Lehrtätigkeit an der Universität für Weiterbildung Krems sowie an der FHWien der WKW.