Aktuelles

Durchführungsverordnung im Hinblick auf Hauptindizes und anerkannte Börsen gemäß CRR

Bearbeiter: Rainer Wolfbauer

Art 197 Abs 8 CRR ermächtigt die Kom - auf Basis eines von der EBA vorzulegenden Entwurfs - zum Erlassen von technischen Durchführungsstandards (RTS), in denen

Hauptindizes gem Art 197 Abs 1 lit f, Art 198 Abs 1 lit a, Art 224 Abs 1 und 4 und Art 299 Abs 2 lit e CRR sowie

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
ZFR 2022/248

28.10.2022
Heft 10/2022