Artikelrundschau Dezember 2015 - Teil 2 / Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale Rechnungslegung (Bilanzierung)

Einberufung der Generalversammlung durch Unzuständige - kein relevanter Verfahrensmangel bei Anwesenheit des anfechtenden Gesellschafters in der Generalversammlung (Wenger, RWZ 2015/89, S. 384)

Bearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Wenn die Generalversammlung durch die - wenngleich unzuständige - Mehrheit der Gesellschafter einberufen wurde, führt das zu keinen unwirksamen "Scheinbeschlüssen". Da der OGH die analoge Anwendung des AktG zur Nichtigkeit von Generalversammlungsbeschlüssen der GmbH ablehnt, liegt ein Verfahrensfehler vor. Dieser ist bei Anwesenheit des anfechtenden Gesellschafters in der Generalversammlung als irrelevanter Mangel im Sinne der Relevanztheorie anzusehen, weil weder Informations- noch Partizipationsrechte des Klägers verletzt wurden.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2016/135

19.02.2016
Heft 4/2016