Artikelrundschau Dezember 2023 - Teil 1 / Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, Kammerumlage

Einfuhrumsatzsteuer trotz Beschlagnahme. Inhalt und Anwendungs­bereich des § 26 Abs 1 UStG idF AbgÄG 2023 (Bieber/Pichler, SWK 35/2023, S. 1311)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Eva Pichler-Rohrhofer, MA

§ 26 Abs 1 UStG idF AbgÄG 2023 enthalte abweichend vom Grundsatz der sinngemäßen Anwendung der Zollvorschriften für die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) die gesetzliche Einschränkung, dass Art 124 Abs 1 lit e UZK für die EUSt nicht gelte. Diese Einschränkung gelte für Fälle der EUSt-Schuldentstehung ab 1. 1. 2024, wenn einfuhrabgabenpflichtige Waren eingezogen oder beschlagnahmt und gleichzeitig oder nachfolgend eingezogen würden. Der Beitrag beleuchtet Inhalt und Anwendungsbereich der Einschränkung.

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
ÖStZ 2024/149

27.03.2024
Heft 6/2024