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Energieverbrauchskennzeichnung in der Werbung

Bearbeiterinnen: Sabine Kriwanek / Barbara Tuma

In der Werbung muss - gut lesbar und sichtbar - sowohl auf die Energieeffizienzklasse als auch auf das Spektrum der Effizienzklassen hingewiesen werden; diese Verpflichtung ergibt sich unmittelbar aus der VO (EU) 2017/1369. EuGH 5. 10. 2023, C-761/22, Verband Wirtschaft im Wettbewerb; zu einem deutschen Vorabentscheidungsersuchen.

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Artikel-Nr.
RdW 2023/567

15.11.2023
Heft 11/2023