ZIK aktuell

Entfall der Zwangsstrafen für Masseverwalter bei Unterbleiben der Offenlegung

Bearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas Konecny

Mit 20. 7. 2015 in Kraft getreten ist § 285 UGB idF des Rechnungslegungs-ÄnderungsG 2014 BGBl I 2015/22 (s § 906 Abs 28 und 37 UGB; s auch ZIK 2014/240, 161 und ZIK 2015/2, 4). Danach sind während der Dauer eines Insolvenzverfahrens, ausgenommen Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung, gegen Masseverwalter keine Zwangsstrafverfügungen nach § 283 UGB zu erlassen; Rechte von Gesellschaftern und Dritten, die Offenlegung einzufordern, bleiben jedoch unberührt.

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
ZIK 2015/155

31.08.2015
Heft 4/2015