Arbeitsrecht

Entgeltfortzahlungsschaden: Dienstgeberhaftungsprivileg für Beschäftiger

RA Dr. Georg Bruckmüller

Jüngst lehnte der OGH den Regressanspruch eines Überlassers auf Ersatz des Entgeltfortzahlungsschadens, der ihm aus einem beschäftigerverschuldeten Krankenstand entstanden war, mit der Begründung ab, der Beschäftiger könne sich gegenüber dem Überlasser auf den Haftungsausschluss nach § 333 ASVG berufen.1 Die Einschränkung der Schadenersatzpflicht bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten des Dienstgebers gegenüber dem Dienstnehmer gelte auch im Verhältnis zwischen Überlasser und Beschäftiger trotz vertraglicher Vereinbarung. Dieses Ergebnis fordert eine kritische Betrachtung.

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Artikel-Nr.
RdW 2015/169

17.03.2015
Heft 3/2015
Autor/in
Georg Bruckmüller

Dr. Georg Bruckmüller ist Rechtsanwalt und Universitätslektor in Linz und Vertrauensanwalt der OÖ Wirtschaftskammer, die Schwerpunkte seiner Tätigkeiten sind neben Arbeitsrecht Unlauterer Wettbewerb und Immaterialgüterrecht.

Publikationen:
Bruckmüller, Referenzzuschläge und Isterhöhungen im Beschäftiger-Kollektivvertrag in RdW 11/2013; Bruckmüller/Zehentmayer in ecolex 2013, 679, Was sind „sonstige verbindliche Bestimmungen allgemeiner Art“?; Bruckmüller in ecolex 2013, 549, Zugang zu Wohlfahrts-einrichtungen und -maßnahmen für überlassene Arbeitskräfte.