Info aktuell / Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht / Sonstiges

Erhöhung des Basiszinssatzes mit 20. 9. 2023

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Aufgrund der neuerlichen Erhöhung des Basiszinssatzes ab 20. 9. 2023 auf nunmehr 3,88 % steigen mit diesem Tag auch folgende Zinssätze:

Unverändert bleibt der Verzugszinssatz nach § 59 ASVG für rückständige SV-Beiträge (4,63 % im gesamten Jahr 2023).

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Artikel-Nr.
RdW 2023/519

16.10.2023
Heft 10/2023