Am 24. 11. 2015 wurde im Ministerrat die Regierungsvorlage des AbgÄG 2015 beschlossen; dieses enthält eine Reihe von ertragsteuerlichen Änderungen, die für die Unternehmens- und Konzernbesteuerung relevant sind. Dieser Beitrag soll einen Überblick über die Neuerungen bei der Einkünftezurechnung, Einlagenrückzahlung sowie Wegzugsbesteuerung geben und dabei auch die Änderungen im Begutachtungsverfahren ansprechen.
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Artikel-Nr.
RWZ 2015/87
28.12.2015
Heft 12/2015
Autor/in
Foto: beigestellt
Mag. Christoph Schlager ist Leiter der Gruppe IV/C (Direkte Steuern & Verfahrensrecht) und der Abteilung für Einkommen- und Körperschaftsteuer im Bundesministerium für Finanzen. Weiters ist Mag. Schlager Fachautor und Vortragender, ua am Postgraduate Center der Universität Wien.
Foto: BMF
Dr. Elisabeth Titz ist stellvertretende Leiterin der Abteilung für Einkommen- und Körperschaftsteuer im Bundesministerium für Finanzen, Fachautorin, Vortragende sowie externe Lektorin an der WU Wien. Zuvor war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der WU Wien.