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EU-Kommission ändert erneut die Verordnung über AML-Hochrisikoländer

Bearbeiter: Rainer Wolfbauer

Mit der DelVO (EU) 2023/1219 vom 17. 5. 2023 zur Änderung der DelVO (EU) 2016/1675 "durch Aufnahme Nigerias und Südafrikas in die Tabelle in Abschnitt I des Anhangs sowie Streichung Kambodschas und Marokkos aus dieser Tabelle" hat die Kom erneut1 auf der Grundlage von Art 9 Abs 2 der 5. GW-RL ihre ursprünglich erlassene und laufend angepasste DelVO (EU) 2016/1675 über "Drittländer mit hohem Risiko, die strategische Mängel aufweisen", geändert.2 Gem Art 9 Abs 4 5. GW-RL berücksichtigt die Kom dabei die letzten verfügbaren Informationen, insb die jüngsten öffentlichen Bekanntgaben der Arbeitsgruppe "Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung" (FATF), die FATF-Liste der "Länder und Gebiete unter verstärkter Beobachtung" ("Jurisdictions under Increased Monitoring") und die Berichte der FATF-Gruppe für die Überprüfung der internationalen Zusammenarbeit zu den von einzelnen Drittländern ausgehenden Risiken (vgl ErwGr 4).

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Artikel-Nr.
ZFR 2023/168

21.07.2023
Heft 7/2023