Info aktuell / Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht / Judikatur

EuGH: Arbeitskräfteüberlassung aus Ungarn nach Österreich

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Zu einem ungarischen Vorabentscheidungsverfahren hat der EuGH ausgesprochen, dass die Republik Österreich nach der EU-Beitrittsakte von 2003 berechtigt war, die Arbeitskräfteüberlassung betr ungarische AN in ihrem Hoheitsgebiet einzuschränken, auch wenn diese Überlassung keinen empfindlichen Sektor iSv Kapitel 1 Nr 13 des Anhangs X der Beitrittsakte betreffen sollte. EuGH 18. 6. 2015, C-586/13, Martin Meat.

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Artikel-Nr.
RdW 2015/367

17.07.2015
Heft 7/2015