Die Dauer der zulässigen Aufbewahrung von Zahlungserfahrungsdaten durch Kreditauskunfteien beschäftigt die nationalen datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörden und Gerichte in den Mitgliedstaaten schon lange. Erstmalig hat sich nun der EuGH in einem Vorabentscheidungsverfahren betreffend die rechtmäßige Verarbeitung zweier entsprechender Einträge in der Datenbank der deutschen Kreditauskunftei Schufa Holding AG ("SCHUFA") mit diesem Thema - wenn auch nur beschränkt auf die Speicherdauer der Information über das Vorliegen einer Restschuldbefreiung - auseinandergesetzt und dieser dabei - diskussionswürdige - enge Grenzen gesetzt.1
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Artikel-Nr.
ZFR 2024/30
28.02.2024
Heft 2/2024
Autor/in
Foto: Daniela Klemencic
Jennifer Salomon, LL.M. ist Rechtsanwaltsanwärterin bei Knyrim Trieb Rechtsanwälte und bereits seit mehreren Jahren im Bereich Datenschutzrecht tätig.
Foto: Foto Huger
Dr. Gerald Trieb, LL.M. ist Gründer der Kanzlei Knyrim Trieb Rechtsanwälte. Er hat sich ua auf die Beratung von Unternehmen und Konzernen bei der Einhaltung datenschutzrechtlicher und arbeitsverfassungsrechtlicher Bestimmungen sowie auf die Vertragsgestaltung bei der Beschaffung von IT-Dienstleistungen spezialisiert. Er publiziert regelmäßig in einschlägigen juristischen Fachzeitschriften zu aktuellen Fragen in diesen Rechtsbereichen und hält auch laufend Vorträge auf Konferenzen, Fachseminaren und bei In-house Schulungen. Er ist Certified Information Privacy Professional/Europe und Certified Information Privacy Technologist nach IAPP und zertifizierter Experte für das Europäische Datenschutz-Gütesiegel EuroPriSe.