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EuGH-GA: Inkassobüro als "Kreditvermittler"?

Bearbeiterin: Sabine Kriwanek

Nach Ansicht der Generalanwältin zu einem Vorabentscheidungsersuchen des OGH ist ein Inkassounternehmen ein Kreditvermittler iSv Art 3 Buchst f RL 2008/48/EG [über Verbraucherkreditverträge], wenn es offene Forderungen gegen Entgelt einzieht und dabei den säumigen Kreditnehmern im Namen der Kreditgeber Ratenzahlungsvereinbarungen anbietet.

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Artikel-Nr.
RdW 2016/391

18.08.2016
Heft 8/2016