Info aktuell / Wirtschaftsrecht / Judikatur / EuGH

EuGH: Pauschalreise - Geltendmachung des Rücktrittsrechts

Bearbeiterinnen: Sabine Kriwanek / Barbara Tuma

Bevor der Reisende durch den Pauschalreisevertrag gebunden ist, muss er ua über sein Recht nach Art 12 Abs 2 Pauschalreise-RL informiert werden, vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn - nach der Rsp des EuGH am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe - unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigen. Art 5 Abs 1 Pauschalreise-RL nimmt diese Information nicht von den vorvertraglichen Informationen aus, die dem Reisenden unbedingt bereitzustellen sind. Die Gültigkeit von Art 5 Abs 1 Pauschalreise-RL kann daher nicht mit der Begründung in Frage gestellt werden, dass er kein ausreichend hohes Verbraucherschutzniveau garantiere.

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
RdW 2023/512

16.10.2023
Heft 10/2023