Wirtschaftsrecht

EuGH-Rs Pfleger - Glücksspielmonopol verstößt gegen die Dienstleistungsfreiheit

Bernhard Oreschnik, LL.M. (WU), BSc (WU)

Mit Vorabentscheidungsersuchen vom 10. 8. 2012 wandte sich der UVS Oberösterreich mit Fragen zur Auslegung von Art 56 AEUV sowie der Art 15-17 GRC im Hinblick auf das österreichische Glücksspielmonopol an den EuGH. In seinem Urteil vom 30. 4. 20142 hatte der EuGH zum wiederholten Male die Gelegenheit, dem österreichischen Gesetzgeber darzulegen, wann ein Monopolsystem mit dem europäischen Primärrecht unvereinbar ist.

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Artikel-Nr.
RdW 2014/695

17.11.2014
Heft 11/2014
Autor/in
Bernhard Oreschnik

Bernhard Oreschnik, LL.M. (WU), BSc (WU) ist Rechtsanwaltsanwärter bei WOLF THEISS mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Steuerrecht. Darüber hinaus verfasst er an der Wirtschaftsuniversität Wien eine Dissertation, die sich mit der Verhältnismäßigkeitsprüfung des EuGH befasst.