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Europaweite Harmonisierung durch die Crowdfunding-Verordnung? Österreich und Deutschland im Vergleich

Bibiane Kaufmann

Crowdfunding-Anbietern wurde durch die "Crowdfunding-Verordnung" (ECSPR) ein grenzüberschreitendes Angebot erleichtert. Für österr Plattformen ist eine Expansion insb auf den deutschen Markt interessant -wie auch vice versa. Aber die ECSPR vereinheitlichte bei Weitem nicht alles. Die Europäische "Crowdfunding-Verordnung" (EU) 2020/1503 (ECSPR)1 versteht sich als Meilenstein in der Harmonisierung des Europäischen Markts für alternative Finanzierungen. Im Juni 2021 wurde das deutsche Umsetzungsgesetz erlassen,2 das österr folgte Ende Dezember 2021.3 Inzwischen hatte sich längst ein bunter europäischer Teppich an Crowdfunding-Regimen gewoben. Die einen hatten ihren Fokus auf einer Regulierung von Kredit-Plattformen. Andere zielten auf Erleichterungen alternativer Finanzierungen im Prospektrecht, um Hürden für KMU abzubauen. Dies ist der Fall für Ö und D.

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Artikel-Nr.
ZFR 2022/253

28.11.2022
Heft 11/2022
Autor/in
Bibiane Kaufmann

Mag. Bibiane Kaufmann ist langjährige Spezialistin für Konzessionsfragen und Mitherausgeberin des Handbuchs Crowdfunding & AltFG. Sie ist ua mitzuständig für die Sandbox & Kontaktstelle FinTech der FMA.