Thema

Feststellung des Deckungsanspruchs gegen den Haftpflichtversicherer

Dr. Andreas Gerhartl

Ein rechtliches Interesse am Bestehen einer Deckungspflicht des Haftpflichtversicherers kann dem versicherten Schädiger, dem Geschädigten, aber auch der Kaskoversicherung des Geschädigten zukommen. Im Folgenden wird daher kurz auf die Voraussetzungen für die Einbringung einer darauf gerichteten Feststellungsklage in den einzelnen Konstellationen eingegangen.

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Artikel-Nr.
Zak 2019/41

29.01.2019
Heft 2/2019
Autor/in
Andreas Gerhartl

Dr. Andreas Gerhartl ist Mitarbeiter des Büros der Landesgeschäftsführung des AMS Niederösterreich.

Arbeitsschwerpunkte:
Arbeits- und Sozialrecht, Vergaberecht, Daten­­schutz­recht.