Artikelrundschau Oktober 2015 - Teil 2 / Einkommensteuer (allgemein)

Führt das Entgelt für eine Erfindung zu Einkünften aus Gewerbebetrieb, oder liegt eine private Zufallserfindung vor? (Lenneis, BFGjournal 10/2015, S. 358)

Bearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Zufallserfindungen führen für sich nicht zu betrieblichen Einkünften, es sei denn, der Erfinder trifft umfangreiche und planmäßige Maßnahmen zur Auswertung seiner Erfindung. Bedarf es nach einem spontan geborenen Gedanken einer weiteren Tätigkeit, um die Erfindung bis zur Verwertungsreife zu fördern, liege eine planmäßige Erfindertätigkeit vor, die nicht mehr als "gelegentlich" anzusehen sei.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2015/950

18.12.2015
Heft 24/2015