IT-Recht

GesRÄG 2011: Internetadressen (endlich) im Firmenbuch

RA Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU)

Seit 1. 8. 2011 ist die Internetadresse eines protokollierungsfähigen Rechtsträgers ein gesetzlicher Eintragungstatbestand nach § 3 Abs 2 FBG. Das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011 (GesRÄG 2011)1 macht´s möglich. Börsennotierte Aktiengesellschaften müssen sogar die Internetadresse bis 31. 7. 2012 im Firmenbuch ergänzen lassen, alle übrigen Rechtsträger können die Eintragung freiwillig beantragen. Der folgende Beitrag skizziert die geänderte Rechtslage und erörtert allfällige kennzeichenrechtliche Auswirkungen.

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Artikel-Nr.
jusIT 2011/94

23.12.2011
Heft 6/2011
Autor/in
Clemens Thiele

RA Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU) Fulbright Stipendiat für US-Steuerrecht; Anwaltliche Tätigkeit in Deutschland und den USA; Gründer der Kanzlei EUROLAWYER®; Honorarprofessor der Universität Salzburg; Autor und Herausgeber von Publikationen zum IP/IT-Recht; gerichtlich beeideter Sachverständiger für Urheberfragen aller Art.