Zugleich ein Beitrag zu nachträglichen Vertragsänderungen bei (freiwillig durchgeführten) Vergabeverfahren
Bei öffentlichen Auftraggebern besteht vielfach Unsicherheit, ob ein Grundstücksverkauf in den Anwendungsbereich des Bundesvergabegesetzes 2006 (BVergG) fällt, weshalb bei Verkäufen von Liegenschaften oftmals "freiwillig" Ausschreibungsverfahren nach dem BVergG durchgeführt werden, die rechtlich unter Umständen nicht geboten waren. Ergibt sich in der Folge ein Änderungsbedarf des nach Abschluss des "freiwillig" durchgeführten Vergabeverfahrens abgeschlossenen Kaufvertrages, stellt sich die Frage, inwieweit eine solche nachträgliche Vertragsänderung zulässig ist.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.