Wirtschaftsrecht

Hausdurchsuchung bei Nacht

Werner Doralt

Der Freitod eines Gastwirtes im Zuge einer Hausdurchsuchung durch die Steuerfahndung hat die Begleitumstände von Hausdurchsuchungen wieder in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt. Ua stoßen Hausdurchsuchungen auf Kritik, wenn sie ohne nähere Rechtfertigung bei Nacht durchgeführt werden.

Tatsächlich entsprechen Hausdurchsuchungen bei Nacht oder zu einer sonst ungewöhnlichen Zeit nicht dem Gesetz; nur in Ausnahmefällen, insbesondere im Fall der Gefahr, daß Beweismittel zur Seite geschafft werden, bestehen gegen die Hausdurchsuchung bei Nacht keine Bedenken.

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Artikel-Nr.
RdW 1984, 73

01.03.1984
Heft 3/1984
Autor/in
Werner Doralt

em. o.Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt lehrt an der Universität Wien Finanzrecht.