Literaturübersicht / Familienrecht

Huter, Leicht zu übersehende Grenzen der Durchsetzung von Kontaktrechtstiteln, EF-Z 2024/23, 65.

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Der Autor befasst sich mit der Frage, welche Rechtsfolgen es haben kann, wenn sich in einem Kontaktrechtsverfahren Regelungs- und Vollstreckungsanträge überschneiden. Ein offener Antrag auf Vollstreckung der bestehenden Kontaktrechtsregelung schließe einen neuen, mit veränderten Umständen begründeten Regelungsantrag nicht aus. Umgekehrt könne der neue Regelungsantrag die Vollstreckung der bestehenden Regelung nicht aufhalten. Allerdings zeigt der Autor am Beispiel der E 1 Ob 154/23p auf, dass die bestehende Regelung nicht mehr zwangsweise durchgesetzt werden kann, sobald aufgrund des neuen Antrags eine rechtskräftige Regelung erfolgt ist, die so vom Vortitel abweicht, dass dessen Vollstreckung damit nicht mehr vereinbar wäre.

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Artikel-Nr.
Zak 2024/133

04.03.2024
Heft 4/2024