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Karollus, Zusammenrechnung von Beteiligungen gemäß § 6 EKEG, GesRZ 2022, 217

Bearbeiterin: Mariana Ristic

Über eine Zusammenrechnung gem § 6 EKEG kann der persönliche Anwendungsbereich des EKEG eine Ausweitung auf einen für sich allein noch nicht erfassten Gesellschafter erfahren. Der Autor erörtert die Anwendungsvoraussetzungen der Bestimmung und erklärt, dass die Zusammenrechnung neben § 5 EKEG auch für andere im Gesetz vorgesehene Zurechnungstatbestände in Betracht komme.

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Artikel-Nr.
ZIK 2022/199

09.11.2022
Heft 5/2022