Im Rahmen einer Durchschnittsbetrachtung sei davon auszugehen, dass Arbeitnehmern, denen für den Arbeitsweg ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug zur Verfügung steht, geringere Aufwendungen erwachsen, weil die laufenden Kosten für den Betrieb idR vom Arbeitgeber getragen würden.
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