In aller Kürze

Kein Recht zur Zahlungsverweigerung wegen Staatsbankrotts

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Nach Ansicht des dt BGH (XI ZR 47/14 und XI ZR 193/14) existiert keine völkerrechtliche Regel, die einen Staat gegenüber Privatpersonen berechtigen würde, die Erfüllung fälliger privatrechtlicher Ansprüche unter Berufung auf einen Staatsbankrott oder auf mit der Mehrheit der weiteren Gläubiger freiwillig zustande gekommene Umschuldungsvereinbarungen zeitweise zu verweigern. Der BGH folgte damit einer 2007 ergangenen Entscheidung des dt BVerfG (2 BvM 1/03 ua = Zak 2007/465, 262), wobei er festhielt, dass die in der Zwischenzeit eingetretene Weltfinanzmarktkrise zu keiner Änderung geführt hat.

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Artikel-Nr.
Zak 2015/150

17.03.2015
Heft 5/2015