Artikelrundschau März 2016 - Teil 2 / Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale Rechnungslegung / Bilanzierung

(Keine) Anwendung der Verordnung (EU) Nr 537/2014 auf Abschlussprüferbestellungen österreichischer Kreditinstitute und Versicherungen bis 16. 6. 2016 (Konwitschka, RWZ 2016/17, S. 77)

Bearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Die EU-Abschlussprüfer-VO sehe ua eine 10-jährige zwingende Rotation der Abschlussprüfer von Unternehmen öffentlichen Interesses vor. Der Beitrag analysiert, ob sie bei Abschlussprüferbestellungen österr Kreditinstitute und Versicherungen bis inklusive 16. 6. 2016 für das darauffolgende Geschäftsjahr, typischerweise 2017, bereits gilt.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2016/417

20.05.2016
Heft 10/2016